Richtig Erben und Schenken – steuerliche Beratung im Erbschafts- und Schenkungsfällen
Vererben muss geplant sein, und zwar von der Gestaltung der Erbfolge über letztwillige Verfügungen bis zur Teilungsanordnung und Aufteilung des Nachlasses bei mehreren Erben und die Ordnung der Finanzen (Kontovollmachten) und des Immobilienvermögens. Die steuerlichen Folgen der Planungen für den Nachlass müssen bedacht werden.
Selbst bei bester Vorsorge stehen die Hinterbliebenen mit dem Trauerfall nicht selten vor unerwarteten Herausforderungen.
- Welche Banken, Versicherungen und Behörden sind zu benachrichtigen ?
- Wie können Nachlassschulden bezahlt werden?
- Welche steuerliche Belastung entsteht mit Annahme der Erbschaft und wie kann die Finanzierung gesichert werden?
Wir beraten Sie umfassend darüber, was zu tun ist, u.a.:
- Erbscheinverfahren
- Pflichtteilsberechnung
- Erbschaftssteuerermittlung
- Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses
- Erbenstreitvermeidung durch Verwaltungsvereinbarung
- Korrespondenz mit Versicherungen etc.