Steuerberatung für Vereine
Wir beraten Sie gerne in allen steuerlichen Fragen für Ihren Verein. Auch Vereine sind juristische Persone und sind steuerpflichtig, wenn sie neben den rein ideellen Geschäftsbereich auch wirtschaftlich tätig sind. Sie genießen darüber hinaus ertragsteuerliche aus auch umsatzsteuerliche Vergünstigungen, sofern die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen werden regelmäßig überprüft und bedürfen einer geordneten Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben.
Vereine können steuerlich aus folgenden Teilen bestehen, die steuerlich separat zu würdigen sind.
- ideeler Bereich
- Zweckbetrieb
- wirtschaftlicher Geschäftsbereich
- Vermögensverwaltung
Folgende Steuerarten können somit im täglichen Geschäft für einen Verein relevant werden.
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer